Alte Sitte Eidring

Kirchenaustritt

Heidnische Gemeinschaften setzen gelegentlich voraus, daß ein Bewerber nicht mehr Mitglied einer christlichen Kirche ist. Aber auch ohne diese Forderung sollte jeder ernsthafte Heide überlegen, ob er aus der Kirche austritt. Das spart Geld und zeigt den Kirchen, wieviele Menschen tatsächlich noch hinter ihnen stehen. Das Thema Kirchenaustritt wird immer wieder heftig diskutiert, v.a. auch weil es etliche Personen gibt, die vor diesem Schritt aus beruflichen Gründen zurückschrecken. Wer im Gesundheits- oder Sozialbereich arbeitet, in denen für eine Einstellung oft die Kirchenmitgliedschaft zwingend ist, der weiß, was ich meine. Ich möchte all das hier nicht weiter ausführen, weil es eine persönliche Entscheidung ist, die jeder selbst zu treffen hat. Wenn man eine Familie ernähren muß, kann es gerade in heutiger Zeit notwendig sein, eine kirchliche Arbeitsstelle beizubehalten. Man denke da an die Vorgehensweise der wikingerzeitlichen Heiden: wer mit Christen handeln wollte, mußte sich die prima signatura [de.wikipedia.org/wiki/Primsigning], eine Art vorläufige Taufe, erteilen lassen. Für die damaligen Heiden war das kein Problem. Allerdings möchte ich darauf hinweisen, daß eine aktive Betätigung im Heidentum für den christlichen Arbeitgeber durchaus ein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann (Stichwort: Tendenzbetrieb). Ich will hier also lediglich dafür plädieren, am Thema Austritt dranzubleiben und ihn dann zu realisieren, wenn man dazu bereit ist.

Ab dem Alter von 14 Jahren (Religionsmündigkeit) kann ein Deutscher seinen Kirchenaustritt selbst erklären. Für Kinder unter 12 Jahren erklären dies die Eltern; bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren haben diese ein Mitspracherecht. Man muß zum Austritt einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß mitbringen. Verheiratete oder Geschiedene müssen auch Heiratsurkunde bzw. das Familienbuch vorlegen.
Das heißt im übrigen auch, daß ein 14Jähriger sich aktiv zur Alten Sitte bekennen kann.

Der Austritt wird persönlich (meist) beim Standesamt oder (seltener) beim Amtsgericht (abhängig vom Bundesland) erklärt. Ein Grund muß (und sollte) nicht angegeben werden. Die Kosten für den Austritt liegen zwischen 0 und 50 (!) Euro, meist um die 20.
[de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt]

Die Lohnsteuerkarte muß dann noch geändert werden, was man beim Finanzamt oder im Bürgerbüro der Stadt erledigt. Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Monat des Austritts.

Landschaft bei Oberstdorf

Welche Folgen hat der Kirchenaustritt? Das ist nicht immer ganz einfach zu durchschauen. Ein Problem liegt in der Auffassung beider Großkirchen, daß der Austritt nur gegenüber dem Staat gilt. Man kann also z.B. seine Taufe nicht durch Austritt "rückgängig" oder "ungeschehen" machen. Hier interessante Ausführungen der Seite [petruscanisius.de/Glossar/e/Exkommunikation.htm]:
"Wer in der katholischen Kirche getauft oder nach dem gültigen Empfang der Taufe zu ihr übergetreten ist, bleibt nach deren Selbstverständnis für immer in untrennbarer Weise Glied der Kirche. Weil aber die Erklärung des Kirchenaustrittes eine Verletzung der Grundpflicht eines katholischen Christen darstellt, 'immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren' (c. 209,1), betrachtet das katholische Kirchenrecht den Kirchenaustritt als einen formellen Akt des Abfalls von der katholischen Kirche, auch wenn er nur zum Zweck der Ersparnis der Kirchensteuer erfolgt ist.
Ein solcher Kirchenaustritt hat für einen Katholiken außer dem selbst gewählten Ausschluss von den Sakramenten folgende kirchenrechtliche Konsequenzen: die Unfähigkeit zur Übernahme eines kirchlichen Amtes oder zur Mitgliedschaft in einem kirchlichen Verein und zur Übernahme des Dienstes eines Tauf- und Firmpaten. Außerdem verwirkt er seinen Anspruch auf die Ehre eines kirchlichen Begräbnisses. Für einen kirchlichen Angestellten bedeutet der Kirchenaustritt gleichzeitig die sofortige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den kirchlichen Arbeitgeber. Der Kirchenaustritt ist somit ein absoluter Kündigungsgrund."

Festgelegt sind diese Dinge bei der Katholischen Kirche im Codex Iuris Canonici (CIC/1983). Es ist so, daß "Kirchenaustritt" kein offizieller Exkommunikationsgrund ist. Hilfsweise nimmt man an, daß aufgrund des erklärten Austrittes auch ein Abfall vom Glauben stattgefunden haben muß. Zutreffend bei germanischen Heiden wäre der Begriff "Apostasie" = bewußte Verweigerung der Zustimmung zum christlichen Glauben als solchem. Aus dem CIC (fette Hervorhebung durch mich):
"Häresie nennt man die nach Empfang der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glaubenden Wahrheit oder einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit; Apostasie nennt man die Ablehnung des christlichen Glaubens im ganzen; Schisma nennt man die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche."
Und der Apostat zieht sich als "Strafe" eben die Exkommunikation zu (CIC 1364). Zumindest bei der katholischen Kirche scheint man aber auf konkrete Austritte nicht gegenüber dem Ausgetretenen zu reagieren. Wer andere Erfahrungen hat, sollte uns schreiben.

Interessant ist nun auch diese Information (via Radio Vatican):
"Der emeritierte Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp bezweifelt, dass ein Kirchenaustritt vor staatlichen Stellen automatisch zur Exkommunikation führt. Zapp sagte gestern Abend bei einem Vortrag in Bonn, die Beweggründe eines Austritts müssten in jedem Einzelfall überprüft werden. Der Austritt aus einer Körperschaft öffentlichen Rechts aus steuerlichen Gründen habe lediglich bürgerliche Wirkungen. Er lasse sich nicht automatisch mit der "Trennung von der Kirche" gleichsetzen, so die Meinung des Wissenschaftlers, der bis 2004 Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg lehrte. Mit seinen Ausführungen widersprach Zapp dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann. Dieser hatte Mitte des Monats betont, ein vor staatlichen Stellen erklärter Kirchenaustritt sei in Deutschland automatisch auch kirchenamtlich mit allen Konsequenzen gültig. Dies habe der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte ausdrücklich bestätigt. Es bestehe kein Anlass für eine zweifache Austrittserklärung vor dem Staat und der Kirche."

"Wer weiß schon, wenn er seinen Toyota startet, in sein Sony-TV oder auf seine Seiko-Digitaluhr blickt, dass die Entwickler solcher technischer Wunderwerke Göttern und Ahnen opfern? Von den Schöpfern der Pyramiden bis zu High-Tech-Konstrukteuren von heute - es waren und sind nicht gerade die Deppen der Weltgeschichte, die dem Polytheismus anhängen."
   [Steinbock, Ringhorn 44, VfGH]

Verweise zum Thema finden sich hier. Und hier geht es um den Religionsunterricht an den Schulen.

 

Seiteninfo: 1.Autor: Stilkam | 2.Autor: ING | Weitere Autoren: - | Stand: 20.03.2020 | Urheberrecht beachten!